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Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten der Anmietung von Lagerraum im Lager-Land in München geben und Ihnen zeigen, wie schnell Sie den Lagerraum auch wieder aufgeben, d.h. kündigen können.
Wie einfach das Anmieten und Kündigen eines Lagers geht, möchten wir Ihnen nachfolgend anhand einiger Beispiele aus der Praxis zeigen.
Unsere Mietzeiten sind extrem einfach und flexibel. Die Anmietzeit beginnt schon ab 14 Tagen.
Konkret heißt das: Sie schließen einen Mietvertrag für ein Lager auf unbestimmte Zeit ab und es wird ganz automatisch gleichzeitig in diesem Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 14 Tagen gemeinsam vereinbart. Somit sind sie sehr flexibel.
Mietvertrag auf unbestimmte Zeit heißt, es gibt keine zeitliche Befristung für ein Ende des Mietvertrages für den Lagerraum im Lager-Land in München; aber:
Kündigungsfrist von 14 Tagen heißt, dass wenn man den Lagerraum mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigt, das Mietverhältnis nach Ablauf der 14 Tage endet.
Wenn Sie am 1. August einen Lagerraum anmieten und diesen aber nur kurz benötigen, können Sie gleich wieder (d.h. noch am 1. August) den Lagerraum kündigen. Der Mietvertrag endet somit am 14. August, da die Kündigungsfrist 14 Tage beträgt.
Und das ganz ohne Kurzbucheraufschlag bei einer taggenauen Abrechnung.
Kein Problem. Dann schließen Sie bei uns den gleichen Mietvertrag wie im Beispiel 1 genannt ab, also einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen. Der Mietvertrag läuft ab dem Mietbeginn dann so lange Sie wollen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie uns mitteilen, dass Sie den Lagerraum kündigen. Ganz einfach.
Wenn Sie einen Lagerraum mieten in München, mit Beginn am 1. August, und Sie z.B. Anfang September wissen, dass Sie den Lagerraum ab 29. September nicht mehr brauchen, können Sie am 15. September den Lagerraum zum 29. September kündigen.
(15. September + 14 Tage Kündigungsfrist = 29. September).
Hinweis: Selbstverständlich bezieht sich die Kündigungszeit nur auf minimal 14 Tage, Sie können sich und uns auch 15,16,17,… usw. Tage Kündigungszeit geben, nur eben nicht weniger als 14 Tage. Sie können somit z.B. am 15. September zum 18. Oktober kündigen. Vom 15. September bis zum 18. Oktober sind es mehr als 14 Tage, somit ist das OK.
Hinweis: Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, wir empfehlen Ihnen u.a. daher dringend immer schriftlich zu kündigen.
Beachten Sie bitte unsere weiteren Mietvertragsarten mit hohen Rabatten die Ihnen unser Team gerne in Form eines Angebotes für Sie vorlegt.
Rabatte bekommen Sie zum einen für die Art der Zahlung, z.B. für eine Vorauszahlung der gesamten Miete für ein halbes Jahr oder ein Jahr. Zum anderen geben wir Rabatte, wenn Sie sich längere Zeit mietvertraglich für einen Lagerraum entscheiden. In diesem Fall ist die Kündigungsfrist länger als 14 Tage.
Ihr Vorteil ist dann der günstigere Preis und unser Vorteil ist die Planungssicherheit für längere Zeit.
Beachten Sie bitte, dass der individuell zwischen Mieter und Vermieter geschlossene Mietvertrag für einen Lagerraum und dessen Inhalt maßgeblich sind.
unverbindlich reservieren Kontakt & Preisanfrage:
089 / 930 16 00
oder Lager-Land kontaktieren